Am Samstag losziehen, drei Autos ansehen und eines davon mit Kurzzeitkennzeichen mitnehmen? Das wird ab dem 1. April 2015 deutlich schwerer. Was sich ändert und warum wir das den Fähnchenhändlern, Tachodrehern und Kiesplatzgrattlern zu verdanken haben, erfahrt ihr hier. Ich habe die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengefasst.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Ab dem 1. April 2015 erhaltet ihr Kurzzeitkennzeichen, wenn:

  • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist, also in den letzten sieben Jahren in Deutschland angemeldet war
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) vorliegt
  • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird

Ohne TÜV dürft ihr das Fahrzeug nur noch in diesen Fällen bewegen:

  • zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk
  • zu einer Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk, die die Mängel am Fahrzeug sofort reparieren kann

Ein Beispiel:

Wenn ich in München lebe, aber in Köln ein Auto kaufen will, kann ich mir die Kurzzeitkennzeichen entweder in München oder in Köln ausstellen lassen. Allerdings muss ich vorher wissen, welches Auto ich kaufen möchte, da ich die Kennzeichen nur noch für ein konkretes Auto bekomme.

Werden die Kurzzeitkennzeichen in München ausgestellt, kann ich in München oder in Fürstenfeldbruck, Dachau, Ebersberg usw. zum TÜV oder in eine Werkstatt. Sind die Kurzzeitkennzeichen in Köln ausgestellt, muss ich mit dem neu gekauften Fahrzeug in Köln bzw. einem Nachbarbezirk bleiben, bis die Mängel behoben sind und es TÜV hat.

 

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Welche Voraussetzungen muss ich ab dem 1. April 2015 erfüllen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

Du bekommst das Kurzzeitkennzeichen nur in den folgenden Fällen:

  • Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, d. h. wenn eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Das sind alle in Europa zugelassenen sowie von einem Großserienhersteller gebauten Fahrzeuge
  • Wenn eine Einzelgenehmigung erteilt ist, wie z. B. für Importfahrzeuge, die außerhalb der EG gebaut und nach Deutschland importiert werden
  • Wenn das Fahrzeug versichert ist, d. h. wenn Du eine EVB-Nummer von der Versicherung erhalten hast, die den Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug übernimmt
  • Wenn eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung besteht

Das Auto, das ich mir kaufen möchte, hat keinen TÜV. Kann ich trotzdem Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Ja. Du darfst dann aber nur zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk fahren.

Was passiert, wenn mein Auto die Hauptuntersuchung nicht besteht?

Dann hast Du zwei Möglichkeiten: Du darfst zurückfahren oder zu einer nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk bzw. im angrenzenden Bezirk, die die Mängel sofort beheben kann.

Für verkehrsunsichere Fahrzeuge gelten diese Bestimmungen nicht.

 

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Gibt es Beschränkungen für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur für Probe- und Überführungsfahrten. Außerdem darf das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an einem anderen Fahrzeug verwendet werden, da es auf ein konkretes Fahrzeug ausgestellt wird.

Warum werden die Voraussetzungen für das Kurzzeitkennzeichen geändert?

Der Hauptgrund für die Änderungen ist laut Bunderverkehrsministerium der Handel mit den Kurzzeitkennzeichen. Vor allem Fähnchenhändler nutzen die Grauzonen der aktuellen Regelung in vollem Umfang aus: Am Freitag kaufen sie einen Arm voll Kurzzeitkennzeichen mit dem entsprechenden Versicherungsschutz, am Samstag und Sonntag verschieben sie Autos und am Montag verkaufen sie die Kurzzeitkennzeichen mit zwei Tagen Restgültigkeit weiter. So können mit nur einem Kennzeichen 20-30 Autos in drei Tagen bewegt werden. Wer braucht da noch eine rote Nummer?

Ein weiterer Grund ist, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge auf der Straße bewegt werden. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle eintreten, die hätten vermieden werden können, wenn das Fahrzeug halbwegs sicher gewesen wäre.

Sicher ist:

Wenn vom Missbrauch der Kurzzeitkennzeichen die Rede ist, dann sind damit nicht unbedingt Privatleute gemeint, die am Wochenende losziehen, weil sie sich drei Autos ansehen und eines davon kaufen möchten. Es sind die Fähnchenhändler, Tachodreher und Kiesplatzgrattler, die uns Alt-Blech-Liebhabern die Tour vermasselt haben.

Habt ihr noch Fragen oder Anmerkungen?
Ich freue mich auf eure Kommentare!

 

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